- Mietpreise Bitte beachten ab 1. April 2023
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Montag – Donnerstag
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100,00 € / pro Tag
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Freitag auf Samstag
Samstag auf Sonntag
Von Werktags auf einen Feiertag
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190,00 €
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Belegung von 2 Tagen / Nächten
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290,00 €
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Feuerholz für Kachelofen von Oktober bis April
Brennholz für Lagerfeuer ist selbst mitzubringen.
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15,00 € / pro Tag
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Strom (pauschal)
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Endreinigung
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60,00 €
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Mietzeiten sind immer von 12.00 Uhr bis 12.00 Uhr des darauffolgenden Tages, bitte beachten.
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Bei Antritt des Aufenthaltes wird das Haus durch den Hüttenwart der zuständigen,
verantwortlichen Person übergeben. Inventar und Räumlichkeiten bitte vor der Belegung
kontrollieren und auffällige Beanstandungen sofort melden.
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Die Gittertüre im Obergeschoss muss bei Übernachtungen immer geöffnet
sein,
zwecks Fluchtwegs im Notfall.
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Die Hüttenzufahrt sollte nur zur Anlieferung genutzt und für Notfälle ständig freigehalten werden.
Die Parkplätze für PKWs befinden sich unterhalb der Hütte.
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Jeder Benutzer ist angehalten, die Hütte, die Hütteneinrichtung und die Einrichtungsgegenstände
pfleglichst zu behandeln und in einem einwandfreien Zustand zu hinterlassen. Dies gilt auch
natürlich für die Toiletten, Duschen und die Außenanlagen. Bei den Duschen ist zu beachten, dass
die Duscheinheiten so gering wie möglich gehalten werden (Wasser-Boiler).
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Getränke können direkt bei der Firma Getränke Rettich in Kirchzarten gekauft werden mit der
Angabe "Bestellung Stollenhütte Kappel".
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In der Hütte gilt überall absolutes Rauchverbot.
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Der Schlafraum darf nur mit Hüttenschuhen betreten werden. Im Schlafraum ist die Nutzung
für 14 Personen mit Matratzen gegeben.
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Für alle Schäden die durch den Veranstalter, dessen Beauftragten oder Dritte in Zusammenhang
mit der Veranstaltung oder Feier an den gemieteten Räumen, den darin befindlichen
Einrichtungen und Geräten, sowie Dritten gegenüber verursacht werden, haftet neben dem
Schädiger stets der Veranstalter als Gesamtschuldner. Die Haftung erstreckt sich auch auf Schäden
an sonstigen Gebäudeteilen sowie der Außenanlage.
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Nach Beendigung der jeweiligen Veranstaltung oder Feier ist die ursprüngliche Aufstellung der
Tische und Stühle wieder herzustellen. Alle Räume (Gaststättenraum, Küche und die
Toiletten) nass zu reinigen und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. Sollte eine
Nachreinigung erforderlich sein, werden 50,00 € von der Anzahlung abgezogen.
Auf Wunsch kann die Hütte auch besenrein verlassen werden, dann beträgt die Endreinigung
zusätzlich 50,00 €. Besen und sonstige Putzgegenstände bitte auch wieder so zurücklassen, wie es
vorgefunden wurde.
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Das Inventar der Küche, Geschirr und Gläser, sind nach Beendigung der Veranstaltung am
vorgefundenen Platz, gereinigt und gezählt wieder abzustellen. Unbrauchbar gewordenes
Geschirr, Gläser sind unverzüglich zu ersetzen.
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Es ist untersagt, Nägel oder Haken in Böden, Wände oder Decken zu schlagen. Dekorationen
dürfen nur angebracht werden, soweit diese keine Beschädigungen herbeiführen. Sie sind nach
der Veranstaltung wieder vollständig zu entfernen.
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Übrig gebliebene Lebensmittel des Aufenthaltes sind vollständig mitzunehmen!
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Toilettenpapier ist selbst mitzubringen.
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Der angefallene Müll ist selbst zu entsorgen, d.h. er muss vom Mieter mitgenommen werden.
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Der Besuch und die Benutzung der Hütte geschieht für jede Person auf eigene Gefahr und
eigenes Risiko. Eltern haften für Ihre Kinder. Der namentlich genannte Hüttenmieter ist für die
Gruppe und die Einhaltung dieser Hausordnung verantwortlich, zu allen Zeiten.
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Die geleistete Anzahlung wird bei der Abrechnung verrechnet, sofern keine Abzüge relevant werden.
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Bei Festlichkeiten von unter 21.-jährigen Personen, muss während des Aufenthaltes stets ein Erziehungsberechtigter
(Elternteil) vor Ort sein.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt in unserer Hütte.
Ihr Team der Stollenhütte Kappel e.V.
Bankverbindung: Volksbank Freiburg eG, Konto-Nr. 350 125 08, BLZ 680 900 00